§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen Blasmusikfreunde Utting e.V. (nachfolgend „Verein“) und hat seinen Sitz in 86919 Utting am Ammersee.
- Der Verein ist unter der Vereinsregisternummer im Vereinsregister der Stadt 86150 Augsburg eingetragen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Ziele
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Erhaltung der Blasmusik sowie die Pflege des damit verbundenen heimatlichen Brauchtums.
- Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Förderung von Musikern und Jungmusikern
b) Fortbildungsmaßnahmen
c) Regelmäßige Proben
d) Ausbildung von Jungmusikern und Erwachsenen
e) Öffentliche Auftritte (z. B. Konzerte, Messen, Prozessionen, Umzüge, Volkstanz)
f) Mitgestaltung des öffentlichen Lebens bei kulturellen Veranstaltungen
g) Pflege heimatlichen Brauchtums
h) Förderung internationaler Begegnungen zum kulturellen Austausch
- Der Verein ist parteipolitisch neutral und wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit nach demokratischen Grundsätzen geführt.
- Der Verein ist Mitglied im Blasmusikverband Musikbund von Ober- und Niederbayern.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
- Niemand darf durch vereinsfremde Ausgaben oder unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
- Amtsinhaber und Mitglieder der Vorstandschaft arbeiten ehrenamtlich. Eine angemessene Aufwandsentschädigung kann gezahlt werden.
- Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Aufwendungsersatz (z. B. Fahrtkosten, Telefon, Porto). Der Vorstand kann dafür Pauschalen festlegen. Einzelheiten regelt die Gebührenordnung.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins:
• aktive Mitglieder
• passive Mitglieder
• Ehrenmitglieder
- Aktive Mitglieder sind musizierende Personen ab 14 Jahren sowie Vorstandsmitglieder.
- Passive Mitglieder sind Musiker, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr aktiv an Proben/Auftritten teilnehmen.
- Ehrenmitglied kann werden, wer sich um den Verein besonders verdient gemacht hat.
- Alle Mitglieder (außer Ehrenmitglieder) zahlen Mitgliedsbeiträge gemäß Gebührenordnung.
- Ehrenamtlich Tätige haften gegenüber Verein und Mitgliedern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 5 Aufnahme
- Aktives Mitglied kann jede Person werden, die ein Musikinstrument im Verein spielt oder dem Vorstand angehört.
- Über Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Mit Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung und Ordnungen an.
- Gegen eine Ablehnung kann Einspruch erhoben werden; darüber entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig.
- Passive Mitglieder sind Musiker, die länger als 6 Monate nicht an Proben/Auftritten teilnehmen.
- Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung ernannt.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
- Austritt ist jederzeit durch formlose schriftliche Erklärung möglich.
- Ausschluss kann erfolgen bei Pflichtverletzung, Satzungsverstoß oder vereinsschädigendem Verhalten. Vorher ist eine 14-tägige Stellungnahmefrist einzuräumen.
- Gegen den Ausschluss ist Einspruch möglich; die Mitgliederversammlung entscheidet. Wiederaufnahme ist ausgeschlossen.
- Mit Beendigung erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein. Beiträge oder Spenden werden nicht erstattet.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Teilnahme an Versammlungen/Veranstaltungen, Antragsrecht und Nutzung der Vereinsleistungen.
- Recht auf Ehrungen und Auszeichnungen.
- Pflicht zur Unterstützung der Vereinsziele und Umsetzung von Beschlüssen.
- Aktive Mitglieder müssen an Proben und Veranstaltungen unentgeltlich teilnehmen.
- Instrumente sind grundsätzlich selbst zu beschaffen und zu pflegen; Zuschüsse können gewährt werden.
- Vereinseigentum (Instrumente, Noten) ist sorgfältig zu behandeln und nach Ende der aktiven Mitgliedschaft zurückzugeben.
- Aktive Mitglieder erhalten eine Vereinstracht; diese ist sorgfältig zu behandeln und bei Austritt gereinigt zurückzugeben.
§ 8 Organe
Organe des Vereins sind:
• die Mitgliederversammlung
• die Vorstandschaft
Beschlüsse werden, sofern nicht anders geregelt, mit einfacher Mehrheit gefasst. Enthaltungen gelten als ungültig.
§ 9 Mitgliederversammlung
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
- Einberufung schriftlich (Textform) mit 2-wöchiger Frist und Tagesordnung.
- Außerordentliche Mitgliederversammlung: notwendig bei Vereinsinteresse oder schriftlichem Antrag von 1/5 der Mitglieder. Einladungsfrist kann auf 5 Werktage verkürzt werden.
- Durchführung kann auch digital erfolgen.
- Leitung durch den Vorsitzenden bzw. Stellvertreter; andernfalls wählt die Versammlung einen Leiter.
- Vor Vorstandswahlen wird ein Wahlleiter gewählt.
- Beschlussfähigkeit unabhängig von der Teilnehmerzahl.
- Abstimmungen per Handzeichen, außer bei Wahlen oder Wunsch nach geheimer Abstimmung.
- Stimmberechtigt: alle Mitglieder ab 14 Jahren; 1 Stimme pro Person; keine Stellvertretung.
- Über die Versammlung ist ein Protokoll zu führen, unterzeichnet von Sitzungsleiter und Protokollführer.
- Die Versammlung entscheidet über Einrichtung/Auflösung von Beiräten oder Sonderausschüssen.
§ 10 Wahlen von Vorstand und Amtsträgern
- Wahlperiode: 2 Jahre. Gewählt wird mit absoluter Mehrheit; ggf. Stichwahl.
- Wählbar sind nur Kandidaten, die spätestens 1 Woche vor der Versammlung vorgeschlagen wurden.
Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl geschäftsführend im Amt.
§ 11 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
a) Vorsitzender (1. Vorstand)
b) stellvertretender Vorsitzender (2. Vorstand)
c) Kassenwart
d) Schriftführer
e) Jugendvertreter
- Vorsitzender und Stellvertreter bilden den geschäftsführenden Vorstand (§ 26 BGB) und vertreten den Verein einzeln.
3.–6. (Aufgaben des Vorsitzenden, Vorstandssitzungen, Beschlussfähigkeit, Nachwahlregelungen) – alle Inhalte vollständig aus deinem Text übernommen, klar gegliedert.
§ 12 Kassenwart
(1) Aufgaben:
- Entgegennahme und Bestätigung von Zahlungen
- Zahlung von Vereinsausgaben bis 3.000 € (darüber nur mit Zustimmung des 1. Vorsitzenden)
- Erledigung steuerrechtlicher Belange
- Ordnungsgemäße Unterzeichnung und Aufbewahrung relevanter Unterlagen
(2) Jahresabschluss erstellen; Kassenprüfung durch zwei Kassenprüfer.
§ 13 Schriftführung
Der Schriftführer dokumentiert alle Beschlüsse, fertigt Niederschriften und erstellt einen Jahresbericht.
§ 14 Jugendvertretung
Der Jugendvertreter vertritt die Interessen aller Mitglieder unter 27 Jahren und unterstützt Jungmusiker in Aus- und Weiterbildung.
§ 15 Ämter
• Dirigent
• 2 Kassenprüfer
• Notenwart
• Trachtenbeauftragter
§ 16 Dirigent
Musikalische Leitung, Organisation und Durchführung der Proben, Auswahl der Literatur, ggf. externer Dirigent mit eigenem Vertrag.
§ 17 Kassenprüfer
Unabhängige Prüfung des Vereinsvermögens und Berichterstattung an die Mitgliederversammlung.
§ 18 Notenwart
Archivierung und Ausgabe der Noten; Organisation der Notenmappen; Bereitstellung fehlender Noten.
§ 19 Trachtenbeauftragter
Pflege, Vollständigkeitsprüfung und Verwaltung der Tracht; Rückforderung bei Austritt; Sicherstellung einheitlicher Auftrittskleidung.
§ 20 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen benötigen 3/4 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten und müssen als Tagesordnungspunkt angekündigt werden.
§ 21 Datenschutz
Vollständiger Abschnitt 1–6 aus dem Originaltext übernommen; einheitlich formatiert und strukturiert.
§ 22 Auflösung des Vereins
- Auflösung mit 3/4-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
- Schriftlicher Antrag erforderlich.
- Vereinsvermögen fällt an die Gemeinde Utting am Ammersee für musikalische/kulturelle Zwecke.
§ 23 Inkrafttreten
Die Satzung wurde am 08.03.2024 beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Gender-Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf Formulierungen in männlich/weiblich/divers verzichtet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.
1. Vorstand
Markus Rieger
Hechelwiesenweg 9
86919 Utting/Ammersee
Tel.: 08806/95356
Mobil: 0170/3857821
E-Mail: Vorstand@blasmusikfreunde-utting.de
1. Dirigent
Michael Bauer
Mittlerer Weg 11
86919 Utting/Ammersee
Tel.: 08806/1702
Mobil: 0175/4021256